Warnzeichen dienen der Kennzeichnung von Hindernissen und Gefahrstellen, an denen Gefährdung, z. B. Anstoß-, Quetsch-, Sturz- oder Stolpergefahr oder die Gefahr des Fallens von Lasten, besteht.

Grundlagen

Warnzeichen mit dem Kennzeichnungsbuchstaben W sind eine Untergruppe der Sicherheitszeichen. Demgegenüber spricht man bei der Kennzeichnung gefährlicher Stoffeigenschaften nach Richtlinie 67/548/EWG (Gefahrstoff) von Gefahrensymbolen, beim Transport nach ADR (Gefahrgut) von Kennzeichnung der Gefahr. Hierbei sind die Piktogramme an die Warnzeichen angelehnt. Die Warnzeichen an Fahrzeugen heißen Gefahrzettel.

Gesetzliche Regelungen

In Deutschland sind Warnzeichen in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) geregelt. Diese sind eine amtlich anerkannte Sammlung für technische Regeln und Richtlinien unter dem Rechtsrahmen des Arbeitsschutzgesetzes. Die ASR A1.3 mit dem Titel „Sicherheits- und Gesundheitskennzeichnung“ regelt die genauen Kennzeichnungspflichten für Arbeitsstätten.

Seit 2013 sind nach ASR die Warnzeichen nach internationaler Norm ISO 7010 verbindlich. Dies soll unter anderem in einem vereinheitlichten europäischen Arbeitsmarkt eine einheitliche Kennzeichnung gewährleisten und Verständnisprobleme vermeiden.

Die früher maßgeblichen Kennzeichnungsregelungen nach BGV A8 wurden durch die aktuellere ASR A1.3 abgelöst. Bestehende Beschilderung hat jedoch Bestandsschutz. DIN EN ISO 7010 definiert Kennbuchstaben für die verschiedenen Kategorien der Sicherheitskennzeichen:

  • P = Verbotszeichen
  • W = Warnzeichen
  • M = Gebotszeichen
  • E = Rettungszeichen
  • F = Brandschutzzeichen

Durch den Kennbuchstaben sowie eine dreistellige Ziffer lässt sich jedes genormte Sicherheitskennzeichen identifizieren.

Die ASR A1.3 definiert darüber hinaus Zusatzzeichen, die zusammen mit einem Sicherheitszeichen verwendet werden und ein Kombinationszeichen ergeben.

Übersicht

ISO 21482

In Deutschland ist das nach ISO 21482 genormte Warnzeichen zur Verwendung auf der Umhüllung von radioaktiven Strahlern weder in eine nationale Norm übernommen noch in den Unfallverhütungsvorschriften eingefügt. Es ist auch nicht im Entwurf der Neufassung der DIN 4844-2 enthalten. In Österreich ist es in der OENORM ISO 21482 genormt. Das Warnzeichen wurde als Konsequenz des Nuklearunfalls von Samut Prakan eingeführt.

Siehe auch

  • Gefahrenzeichen
  • Warnsignal
  • Global harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien

Literatur

  • ASR A1.3 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung, Technische Regel für Arbeitsstätten (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin)
  • DGUV Information 211-041 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung vom April 2016.

Weblinks

Einzelnachweise


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